Ablauf Kontrollverfahren

Der Weg zum Bio-Zertifikat

Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen und einen Vertrag über die Öko-Kontrolle abgeschlossen haben, erteilen wir Ihnen ein EG-Kontrollnummer und melden Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes als Biobetrieb an.
Daraufhin wird sich in Kürze unser Kontrollpersonal mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Erstkontrolle zu vereinbaren.
Eine Betriebskontrolle erfolgt einmal jährlich vor Ort, in der Regel angekündigt. Unangekündigte Stichprobenkontrollen können hinzukommen.

So können Sie sich auf Ihre Kontrolle vorbereiten (interner Link)

Bei der Betriebskontrolle vor Ort wird eine Betriebsbeschreibung und ein Kontrollbericht erstellt.

Wir nehmen bei landwirtschaftlichen Betrieben Einsicht in folgende Betriebsunterlagen:

  1. Schlagkartei aller bewirtschafteten Flächen
  2. Auszug aus der HI Tierdatenbank oder andere Unterlagen über den Tierbestand
  3. Stallbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen über Tierbehandlungen
  4. Zukaufsbelege für Betriebsmittel (Saatgut, Futter, Tiere, etc.) und ggf. Handelswaren (z.B. für den Hofladen)
  5. Belege über den Warenverkauf (z.B. Getreide- oder Tierverkäufe, Vermarktung an Endverbraucher von Fleisch o.a.)
  6.  Aktuelle sowie abgeschlossene Buchführung
  7. Vorsorgemaßnahmen
Bei verarbeitenden Betrieben, Importbetrieben sowie Handelsbetrieben wird unter anderem Einsicht in folgende Betriebsunterlagen genommen:
  1. Produktionsaufzeichnungen
  2. Zukaufsbelege für Betriebsmittel und Handelswaren
  3. Belege über den Warenverkauf
  4. Aktuelle sowie abgeschlossene Buchführung
  5. Vorsorgemaßnahmen

Anschließend folgt eine Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude, wie Produktionsstätten, Stallungen, Lager usw. sowie eine Begutachtung einzelner Flurstücke und Kulturen.

In der Tierhaltung werden die Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen und die Fütterung auf Konformität mit der EU-Öko-Verordnung überprüft.

Weiterhin wird überprüft, ob alle zugekauften und verkauften sowie verarbeiteten Bioprodukte korrekt deklariert wurden und ob die verkauften Mengen plausibel sind.

Alle notwendigen Ausnahmegenehmigungen (z.B. für den Einsatz von konv. Saatgut, Einsatz bestimmter Zusatzstoffe, Zukauf von konv. Tieren, Tierhaltungsbedingungen, etc.) müssen vorgelegt werden.

Weiterhin wird überwacht, ob ggf. die Vorgaben aus dem Umstellungsplan oder die Auflagen der letzten Inspektion umgesetzt wurden.

Sind Sie Mitglied bei einem ökologischen Anbauverband, so wird bei der jährlichen Betriebskontrolle die Einhaltung der Verbandsrichtlinien ebenfalls überprüft.

Nach durchgeführter Betriebsinspektion stellt die Kontrollstelle Ihnen ein Auswertungsschreiben und ein Zertifikat zu. In den meisten staatlichen Förderprogrammen für den ökologischen Landbau wird eine zusätzlich ausgestellte Förderbescheinigung für die Auszahlung von Fördergeldern benötigt. Diese wird, je nach Bundesland, entweder zusammen mit dem Zertifikat oder im Januar des Folgejahres verschickt.