Gesetzliche Grundlagen

Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind der der EU-Basisverordnung 834/2007 über den ökologischen Landbau (EG-Öko-Verordnung) geschützte Begriffe. In dieser gesetzlichen Grundlage und den zugehörigen Durchführungsbestimmugen (VO (EG) Nr. 889/2008) sind die Standards für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Produkten festgelegt.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von ÖkoP als unabhängige Kontrollstelle überprüft. Damit hilft ÖkoP die Stellung des ökologischen Landbaus zu sichern und auszubauen. Im Angebot der Produktvielfalt biologischer Erzeugnisse sorgt ÖkoP für genaue Kennzeichnung und schafft dadurch Vertrauen zwischen Erzeuger und Verbraucher.

Dass die Herstellung, Verarbeitung oder Etikettierung eines Bioerzeugnisses der Kontrolle durch ÖkoP erliegt, erkennen Sie an dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufdruck der Codenummer, welche im Falle einer Biokontrolle durch ÖkoP

DE - ÖKO - 037

lautet.

 

Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft können alle Gesetze, die den ökologischen Landbau betreffen, heruntergeladen werden.

Die Kontrollstellenzulassungsverordnung inklusive Sanktionskatalog finden sie hier zum Herunterladen.

 

ACHTUNG: Ab 1.01.2021 gilt eine neue rechtliche Grundlage für Biobetriebe.

Weitere Informationen finden Sie hier.