Immuno-Kastration von männlichen Öko-Ferkeln ab sofort nicht mehr möglich.

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 09.06.2020 mitgeteilt, dass das Verfahren der Immunokastration nicht rechtskonform mit der EU-Öko-Verordnung ist. Die protokollarische Festlegung der LÖK vom 10.03.2010 nach der "die sog. „immunologische Kastration“ von Mastschweinen im ökologischen Landbau ... für zulässig gehalten" wird, kann daher nicht aufrechterhalten werden.

Für die Umsetzung der Bestimmungen der VO (EG) 834/07 bedeutet die Klarstellung der EU-Kommission, dass ab sofort die Immuno-Kastration von männlichen Öko-Ferkeln nicht mehr möglich ist.

Weiterhin möglich ist jedoch der Kastrationsschnitt unter Narkose und mit Schmerzbehandlung bei unter acht Tage alten Ferkeln.

Für vor dem 8.07.2020 geborene männliche Ferkel (bereits begonnene Verfahren der Immunokastration) können bei den Behörden eventuell Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Die Entscheidung hat jedoch auch bei Landesbehörden einige Diskussionen ausgelöst. Eine Übersicht über die laufende Debatte finden Sie hier (externer Link: www.agrarheute.com).

 

Hintergrund: Antwort einer Anfrage an die EU-Kommision, in der die entsprechende Entscheidung behandelt wird (in englischer Sprache).