Tiergesundheit

Die Maßnahmen zur biologischen Sicherheit und Krankheitsvorsorge schließen einen Beratungsvertrag mit einem Tierarzt ein, der den Bestand mindestens einmal jährlich besichtigen muss.
Wie auch in allen anderen Bereichen der EG-Öko-Verordnung ist die doppelte Wartezeit beim Einsatz von Medikamenten einzuhalten, bei Medikamenten ohne Wartezeit jedoch mindestens 48 Stunden. Jährlich sind maximal zwei allopathische Behandlungen erlaubt, bei Produktionszyklen von weniger als einem Jahr nur eine. Impfungen und Parasitenbehandlungen werden hier nicht eingerechnet werden, hier sind ebenfalls zwei Behandlungen pro Jahr erlaubt, bei Produktionszyklen von weniger als 12 Monaten (bzw. bei Lachs von weniger als 18 Monaten) nur eine. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als vier Parasitenbehandlungen in einem Produktionszyklus erfolgen.
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