Die Aquakultur als Teilbereich der Landwirtschaft ist in der EU-Öko-Verordnung geregelt. In der Basisverordnung VO (EU) 2018/848 sind die Grundsätze, wie Fütterungs- und Haltungsbedingungen, für die ökologische Aquakultur verankert. In der Durchführungsbestimmung DVO (EU) 2020/464 finden sich alle weiteren Details für die Produktion ökologischer Aquakulturtiere.
Bei der Umstellung auf ökologische Aquakultur ist es nicht nötig, den Gesamtbetrieb nach Vorschrift der EU-Öko-Verordnung zu bewirtschaften. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist die gleichzeitige Produktion von ökologischen und nicht-ökologischen Fischen einer Art möglich.
Alle interessierten Teichwirte, Landwirte und Verarbeiter können sich unter dem untenstehenden Link einen Überblick über die Produktionsanforderungen für ökologische Aquakultur verschaffen. Sollten Sie Fragen zur Öko-Aquakultur haben, wenden Sie sich bitte an Frau Anita Obermeier.
Aquakultur
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Anlagentypen
Für Aquakulturproduktionseinheiten einschließlich der vorhandenen Aquakulturtiere gelten je nach Art der Anlage folgende Umstellungszeiträume:
Herkunft der Satzfische
Grundsätzlich müssen Satzfische aus Öko-Betrieben stammen.
Fütterung der Aquakulturtiere
Entsprechend den verschiedenen Ernährungsgewohnheiten der Fische wird auch in der EG-Öko-Verordnung in den Fütterungsvorschriften zwischen karnivoren und herbivoren Fischen unterschieden.
Tiergesundheit
Die Maßnahmen zur biologischen Sicherheit und Krankheitsvorsorge schließen einen Beratungsvertrag mit einem Tierarzt ein, der den Bestand mindestens einmal jährlich besichtigen muss.