Düngung und Pflanzenschutz

Die Durchführungsverordnung DVO (EU) 2021/1165 listet zulässige Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf. Für die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gelten folgende Dokumentationspflichten:

Zur Verwendung von Düngemitteln:
- das Datum der Ausbringung,
- die Art und Menge des verwendeten Mittels und
- die betroffene Parzelle.


Zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:
- den Grund und das Datum der Ausbringung
- die Nennung der Schädlinge oder Krankheiten
- die Bezeichnung des Mittels und seiner Wirkstoffe
- die ausgebrachte Menge
- die betroffene Parzelle und Kulturen

 

Düngemittel aus industrieller Tierhaltung

In der Verordnung (EU) 2018/848 bzw. der DVO (EU) 2021/1165 ist geregelt, dass organische Wirtschaftsdünger nicht aus "industrieller Tierhaltung" stammen dürfen und nur unter folgenden Voraussetzungen eingeführt werden können:
• wenn sie aus Betrieben (bzw. aus Betriebskooperationen) mit einem Viehbesatz kleiner als 2,5 GV/ha stammen
• wenn sie aus Schweinehaltungen stammen, bei denen mindestens die Hälfte der festgelegten Mindeststallfläche von fester Bodenbeschaffenheit ist.
• Geflügelmist darf nicht aus Käfighaltung stammen.
Betroffen davon sind die organischen Wirtschaftsdünger Stallmist, getrockneter Stallmist und getrockneter Geflügelmist, Kompost aus tierischen Exkrementen, einschließlich Geflügelmist, kompostierter Stallmist und flüssige tierische Exkremente.

Pferdemist oder Mist aus Schaf- und Ziegenhaltung darf generell eingeführt werden.