Ab 1.01.2022 gilt eine neue Rechtsbasis für Biobetriebe.
(Die EU beschließt damit eine Verschiebung des Starts der neuen Verordnungen um ein Jahr, ursprünglich geplantes Inkrafttreten: 1.01.2021)
Auf dieser Seite wollen wir Sie auf aktuellem Stand halten:
Zunächst finden Sie hier die bereits veröffentlichten Verordnungstexte:
- Basisverordnung EU-VO 2018/848
- Berichtigung der Basisverordnung EU-VO 2018/848 vom 11.01.2021
- Durchführungsverordnung EU-VO 2020/427 (Änderungen an der Basisverordnung)
- Durchführungsverordnung EU-VO 2020/464
- Durchführungsverordnung EU-VO 2020/2042 (zur Verschiebung der Fristen der VO EU-VO 2020/464)
- Deligierte Verordnung EU-VO 2020/1794 (zu Saatgut)
- Deligierte Verordnung EU-VO 2020/2146 (zu Ausnahmen in Katastrophenfällen)
- Durchführungsverordnung EU-VO 2020/2196 (zu Import)
Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten unter anderem ergänzt mit weiteren Regeln zum Pflanzenbau und zur Bio-Kontrolle.
Nützliche Links:
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- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):
Der BÖWL berichtet sehr umfassend über die neue Bioverordnung und geht detailliert auf Veränderungen und Neuerungen ein: