EU-Bio-Verordnung seit 01. Januar 2022

 Seit 1.01.2022 gilt eine neue Rechtsbasis für Biobetriebe.

Hier finden Sie wichtige Informationen zu diesem Thema.

Inhalt:

  1. Verordnungstexte
  2. ÖkoP-Rundschreiben zur neuen Bioverordung
  3. Weitere wichtige Informationen zum neuen Rechtsrahmen
  4. Die neuen Verordnungen in der Übersicht (Links)

 

   1. Verordnungstexte

Regeln für Außenhandel:

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  2. ÖkoP-Rundschreiben zur neuen Bioverordnung

Rundschreiben über Veränderungen, die sich aus dem Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung ergeben (November 2021)

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  3. Weitere wichtige Informationen zum neuen Rechtsrahmen

                

Für die Bio-Branche gilt seit 01. Januar 2022 ein neuer Rechtsrahmen. Mit Artikels 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 werden von Bio-Unternehmen konkrete Vorsorgemaßnahmen eingefordert. Die FiBL hat mit anderen Teilnehmenden eines Verbundprojektes Praxisleitfäden veröffentlicht, die aufzeigen, worauf Sie künftig achten müssen.

 

Links zu den einzelnen Praxisleitfäden:

 

 

 

 

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  4. Die neuen Verordnungen in der Übersicht (Links):

Wichtiger Hinweis zur Verlinkung auf Angebote Anderer:

Die Inhalte dieser Bereiche stellen Informationsangebote fremder Anbieter dar.

Für deren Inhalt und Wahrheitsgehalt übernimmt ÖkoP keine Haftung.

1. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW - der deutsche Bio-Spitzenverband)

2. oekolandbau.de (Infoportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE))

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