Handelsunternehmen

Verarbeitungs- und Handelsunternehmen, die an Wiederverkäufer bzw. Wiederverkäuferinnen oder über das Internet Produkte mit Hinweis auf den ökologischen Landbau in Verkehr bringen, sind nach EU-Öko-Verordnung kontrollpflichtig. Auch Einzelhandelsunternehmen und Betreibende von Marktständen, die ein Lager besitzen, das sich nicht direkt bei der Verkaufsstätte befindet, müssen sich dem Kontrollverfahren unterstellen.