Heimtierfutter

Die aktuelle EU-Bio-Verordnung ermöglicht keine Ausnahmen mehr für nationale Standards für Heimtierfutter. Daher können die bisherigen Standards für die Zertifizierung nicht mehr eingesetzt werden.
Heimtiernahrung kann jedoch nach den Produktionsvorschriften für Futtermittel produziert und zertifiziert werden. Hierzu sollten jedoch die Anhänge bezüglich der zulässigen Stoffe (z.B. Taurin) und der verwendbaren Ausgangserzeugnisse tierischer Erzeugung angepasst werden. Die Änderung ist bisher ausstehend.

Alle Zusatzstoffe müssen im Anhang III der DVO (EU) 2021/1165 gelistet sein. Derzeit wird geprüft, ob es eine Übergangsregelung für Heimtierfutter geben soll, bis der Anhang III entsprechend ergänzt ist.

 

Betroffene Produkte

  • Alleinfutter für Hunde und Katzen (Trocken- und Nassfutter)
  • Futtermittel für Vögel, Fische und Nager in Heimtier- und Hobbyhaltung ohne Vermarktung als Lebens- oder Futtermittel
  • Futtermittel für Nutzgeflügel in Hobbyhaltung