Jeder Betrieb, der Lebensmittel aus ökologischem Anbau erzeugt, verarbeitet, handelt oder importiert ist verpflichtet, die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einzuhalten und sich diesbezüglich von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen. Kontrollpflichtig sind:
Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht ausgenommen werden (unmittelbarer Verkauf vorverpackter Lebensmittel an den Endverbraucher). Nicht kontrollpflichtig sind auch Bio-Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für andere Zwecke gedacht sind, z.B. Kosmetika oder Heilmittel. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle; gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Kontrolle Ihres Unternehmens. |