Kontrollverfahren und gesetzliche Grundlagen

  - ACHTUNG: Neue rechtliche Grundlage für Biobetriebe seit 1.01.2022 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier. -

Inhalt

  1. Kontrollverfahren
  2. Gesetzliche Grundlagen

 

Kontrollverfahren

Seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wurde das Bio-Recht stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand aus Praxis und Forschung angepasst. Den aktuellen Rechtsrahmen bildet seit dem 01.01.2022 die neue Basisverordnung VO (EU) 2018/848, die Durchführungsverordnung VO (EU) 2020/464 und viele weitere Delegierten Verordnungen und spezielle Durchführungsverordnungen.


Am Zertifizierungssystem interessierte Unternehmen (z.B. im Vorfeld eines Vertrags­abschlusses) werden auf Anfrage über die wichtigsten Grundzüge der EU-Öko-Verordnung, das Zertifizierungs­programm (einschließlich Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, Aussetzung, Zurückziehung oder Verweigerung der Zertifizierung) sowie über die Rechte und Pflichten der Antragsteller und Kunden (einschließlich Anforderungen, Einschränkungen oder Beschränkungen zur Nutzung des Namens und des Zertifizierungszeichens der Zertifizierungsstelle sowie der Art und Weise, wie auf die Zertifizierung Bezug genommen wird) informiert. Zudem kann Auskunft über die finanziellen Konditionen (ggfs. finanzielle Unterstützung der Kontrollstelle und Kosten des Kontrollverfahrens) gegeben werden. Allen Interessierten (Unternehmen oder Verbraucher) wird darüber hinaus auf Anfrage auch das aktuelle Beschwerde- und Einspruchsverfahren der ÖkoP Zertifizierungs GmbH in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Sämtliche durch ÖkoP zertifizierte Betriebe aus Deutschland können in der Datenbank der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V. (BVK) eingesehen werden:

www.oeko-kontrollstellen.de

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Gesetzliche Grundlagen

Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind mit der Basisverordnung VO (EU) 2018/848 über den ökologischen Landbau (EU-Öko-Verordnung) geschützte Begriffe. In dieser gesetzlichen Grundlage, der zugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 und weiteren Delegierten Verordnungen und spezielle Durchführungsverordnungen sind die Standards für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Produkten festgelegt.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von ÖkoP als unabhängige Kontrollstelle überprüft. Damit hilft ÖkoP die Stellung des ökologischen Landbaus zu sichern und auszubauen. Im Angebot der Produktvielfalt biologischer Erzeugnisse sorgt ÖkoP für genaue Kennzeichnung und schafft dadurch Vertrauen innerhalb der Biobranche und stärkt den Verbraucherschutz.

Dass die Herstellung, Verarbeitung oder Etikettierung eines Bioerzeugnisses der Kontrolle durch ÖkoP erliegt, erkennen Sie an dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufdruck der Codenummer.  Im Falle einer Biokontrolle durch ÖkoP lautet diese:                      DE - ÖKO - 037

 

Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft können die den ökologischen Landbau betreffenden Gesetze heruntergeladen.

Die Kontrollstellenzulassungsverordnung inklusive Sanktionskatalog finden sie hier zum Herunterladen.

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