Umstellung

In der Regel erfolgt die Umstellung auf ökologischen Landbau im Rahmen einer Gesamtbetriebsumstellung. D.h. ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Kontrollstelle beginnt die Umstellungszeit für alle am Betrieb erzeugten pflanzlichen und tierischen Produkte.

Die pflanzlichen Erzeugnisse, die 12 Monate nach Vertragsabschluss geerntet werden, dürfen mit dem Hinweis "erzeugt im Rahmen der Umstellung auf ökologischen Landbau" (U-Ware) vermarktet werden.

Alle einjährigen pflanzlichen Produkte, deren Aussaat 24 Monate nach Umstellungsbeginn erfolgt, sind in der Folgeernte ökologisch anerkannt.

Für mehrjährige Kulturen, z.B. Obst, beträgt die Umstellungszeit 36 Monate.

Wenn die Tiere während der Umstellungszeit mit betriebseigenem Futter gefüttert und alle Vorschriften der EU-Öko-Verordnung eingehalten werden, so sind die Tiere und die Futterflächen nach 24 Monaten umgestellt und dürfen als ökologisch anerkannte Erzeugnisse vermarktet werden.

In speziellen Fragen zur Umstellung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Beachten Sie jedoch, dass wir als unabhängige Kontrollstelle nicht befugt sind, eine individuelle Umstellungsberatung für Ihren Betrieb durchzuführen. Wenden Sie sich dafür an einen staatlichen oder privaten Ökoberater.